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Das Ingenieurbüro Larbi bietet die Hauptuntersuchung (HU) für Ihr Motorrad gemäß § 29 StVZO an. Für alle ab Januar 1989 zugelassenen Modelle ist zusätzlich eine Abgasuntersuchung (AU) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die HU-Plakette direkt im Anschluss.
Die HU ist gesetzlich vorgeschrieben für motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern, für Krafträder, die schneller als 45 km/h fahren, sowie für Quads und Trikes.
Während der HU überprüfen wir unter anderem die Beleuchtung und elektrische Ausrüstung, die Lenkung, die Bremsen, Räder und Reifen sowie den Antrieb, das Fahrwerk, den Rahmen und die Anbauteile, um die Sicherheit Ihres Fahrzeugs sicherzustellen.
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